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Ab 2016 für Betriebsvermögen einheitlich 2,5%, für Wohnzwecke (Einkünfte aus Vermietung) 1,5% von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Aber: für die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung wird der Gebäudeanteil mit 60% festgestellt.

Zwischenzeitlich gibt es eine Grundanteil Verordnung, die es ermöglicht doch mehr als 60% Gebäudeanteil abzuschreiben. Ob ein höherer Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann ist von der Grösse der Gemeinde (Einwohner) und dem Quadratmeterpreis für Baureifes Land abhängig. Die Details erfahren Sie bei mir.

Die Abschreibungsmöglichkeiten für Altbauten oder denkmalgeschützten Gebäuden erfahren Sie bei mir.