Was ist eine privilegierte Gründung? Seit 01.03.2014 ist es möglich, obwohl ein Mindeststammkapital vorliegen muss, ein gründungsprivilegiertes Mindeststammkapital in Höhe von € 10000 zu vereinbaren. Auf dieses Stammkapital müssen lediglich € 5000 einbezahlt werden. Die Gründungsprivilegierung endet nach 10 Jahren.